Was ist passiert?
Ein Vorfall am Flughafen Leipzig hat aktuell offengelegt, wie verwundbar deutsche Kritische Infrastrukturen (KRITIS) gegenüber Bedrohungen aus der Luft sind. Im Interview mit dem Protector Magazin erklärt Carsten Simons, Geschäftsführer der LivEye GmbH, warum die öffentliche Debatte über den Abschuss von Drohnen an der eigentlichen Schwachstelle vorbeigeht: Vielen Standorten fehlt bereits die technische Grundlage, um Drohnen im eigenen Luftraum überhaupt zuverlässig zu erkennen und zu orten.
Die Details
Nach Einschätzung von Simons sehen Sicherheitsverantwortliche in der operativen Praxis zunehmend Drohnen über kritischen Anlagen, die weder angekündigt noch eindeutig zuordenbar sind. Sein zentraler Punkt: Nicht jeder Überflug ist automatisch ein Angriff, aber jeder ungeklärte Überflug ist ein Sicherheitsereignis, das bewertet werden muss. Wer nicht weiß, dass eine Drohne anfliegt, wo sie sich befindet und wo sich möglicherweise der Steuerer aufhält, kann keine wirksame Entscheidung treffen.
Als technische Lösung nennt Simons mobile und modulare Systeme, die kurzfristig ein objektbezogenes Drohnenlagebild herstellen können, ohne dass Betreiber auf große, starre und teure stationäre Gesamtsysteme warten müssen. LivEye setzt dabei auf passive Funkfrequenzsensorik, die je nach Risikoprofil durch Radar sowie optische und thermische Kameras ergänzt wird. Entscheidend sei, dass diese Sensorinformationen nicht isoliert bleiben, sondern in einer Plattform zusammengeführt, verifiziert und in Echtzeit an die Leitstelle übertragen werden. Mit den Produkten LivEye Drone Detect und LivEye Drone Locate lassen sich solche Fähigkeiten laut Simons kurzfristig bereitstellen und bei Bedarf skalieren.
Simons vergleicht die Grundlogik mit klassischem Perimeterschutz am Boden: Bedrohungen müssen früh erkannt, bewertet und nach klar definierten Abläufen bearbeitet werden. Bei Drohnen bedeutet das, die Lage innerhalb kürzester Zeit einzuschätzen und Schutzmaßnahmen einzuleiten – etwa das Räumen sensibler Bereiche, die Anpassung von Betriebsabläufen, das kontrollierte Herunterfahren gefährdeter Anlagen oder das Bringen von Mitarbeitenden in geschützte Bereiche. Parallel müssen Position, Flugweg, Flughöhe, Zeitpunkt und wenn möglich der Standort des Steuerers dokumentiert und an Einsatzkräfte übermittelt werden.
Einordnung
Simons macht deutlich, dass ein Sensoralarm allein weder Schäden noch Gefährdungen verhindert. Wirksamer Schutz entsteht erst, wenn Detektion, Leitstelle, definierte Reaktionsmaßnahmen und die Alarmierung der Behörden nahtlos ineinandergreifen und diese Prozesse regelmäßig trainiert werden. Damit rückt der Aspekt der organisatorischen Reife neben der reinen Technikbeschaffung in den Vordergrund.
Auch regulatorisch sieht Simons Handlungsbedarf. Er hofft, dass der Gesetzgeber künftig klar definierte Möglichkeiten schafft, unter denen qualifizierte Betreiber selbst gegen eine unmittelbar gefährdende Drohne vorgehen dürfen – bis hin zur kinetischen Abwehr. Gleichzeitig warnt er ausdrücklich davor, dass dies kein allgemeiner Freibrief zum Abschuss werden dürfe. Eine Drohne vom Himmel zu holen, schaffe neue Risiken: Fehlidentifikation, herabfallende Teile, Gefährdung unbeteiligter Personen, Auswirkungen auf den Luftverkehr sowie erhebliche Haftungsfragen. Hinzu kämen Anforderungen an Ausbildung, Zertifizierung, Einsatzleitung und Dokumentation.
Simons plädiert deshalb für ein abgestuftes Modell: Betreiber sollen rechtssicher detektieren, lokalisieren und lokale Schutzmaßnahmen einleiten können, während aktive Abwehrbefugnisse nur zertifizierten Kräften, klar definierten Gefahrenlagen und staatlicher Aufsicht vorbehalten bleiben sollten.
Praxis-Tipps
Für Sicherheitsverantwortliche in Flughäfen, bei Energieversorgern oder in Industrieanlagen benennt Simons konkrete erste Schritte auf dem Weg zu "C-UAS-ready":
- Zunächst ein reales Lagebild erstellen: Welche Drohnenbewegungen finden über dem Standort tatsächlich statt, aus welchen Richtungen kommen sie, welche Bereiche sind besonders gefährdet?
- Darauf aufbauend Schutzzonen, Alarmstufen und konkrete Maßnahmen definieren.
- Zuständigkeiten klären: Wer bewertet den Alarm? Wer informiert die Geschäftsleitung? Welche lokalen Schutzmaßnahmen greifen? Wer alarmiert welche Behörde?
- Erst danach seriös entscheiden, welcher Sensorverbund und welche weitergehenden Abwehrfähigkeiten tatsächlich erforderlich sind.
- Nicht allein auf Technik setzen: Ein Standort ist laut Simons erst dann "C-UAS-ready", wenn Technik, Menschen, Prozesse und Behördenkommunikation als Gesamtsystem funktionieren.
Ausblick
Der Fall Leipzig dürfte die Debatte um Drohnenschutz an KRITIS-Standorten weiter befeuern. Simons Position verschiebt den Fokus von der emotional geführten Abschussdiskussion hin zu einer nüchternen Bestandsaufnahme: Ohne verlässliche Erkennung und Ortung fehlt jede Grundlage für weitergehende Maßnahmen. Sollte der Gesetzgeber, wie von Simons erhofft, tatsächlich ein abgestuftes Modell mit klar geregelten Befugnissen für qualifizierte Betreiber schaffen, würde dies KRITIS-Betreibern mehr Handlungssicherheit geben. Bis dahin bleibt der Aufbau von Detektions- und Meldeketten der praktikable erste Schritt, den Betreiber schon heute mit mobilen und modularen Lösungen umsetzen können, ohne auf große regulatorische oder technische Gesamtlösungen warten zu müssen.