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Wichtig Polizei & Kriminalität Score: 7/10

BKA plant anonymen Zugriff auf Gesichtserkennungsdienste wie Clearview AI

Das BKA erwägt den anonymisierten Zugriff auf biometrische Gesichtserkennungsdatenbanken kommerzieller Anbieter. Was bekannt ist – und was nicht.

Was ist passiert?

Nach einem Bericht von Golem.de erwägt das Bundeskriminalamt (BKA), anonymisiert auf kommerzielle Anbieter biometrischer Gesichtserkennung zuzugreifen. Als Beispiel für solche Anbieter wird in der Berichterstattung Clearview AI genannt, ein Unternehmen, das große Datenbanken mit aus dem Internet gesammelten Gesichtsbildern betreibt und Ermittlungsbehörden Abgleichmöglichkeiten anbietet.

Der zugrunde liegende Quelltext, der über die Cookie- und Trackingkomponenten der Golem-Webseite hinausgeht, liefert zum eigentlichen Sachverhalt nur begrenzte Details. Zentrale Fakten wie der genaue Umfang des geplanten Zugriffs, die rechtliche Grundlage oder ein konkreter Zeitplan sind aus dem vorliegenden Material nicht ableitbar und sollten daher als noch nicht bekannt gelten.

Die Details

Clearview AI ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das durch das massenhafte Auslesen von Gesichtsbildern aus öffentlich zugänglichen Internetquellen eine der größten bekannten Gesichtserkennungsdatenbanken aufgebaut hat. Solche Dienste ermöglichen es Behörden, ein Foto einer unbekannten Person mit der Datenbank abzugleichen, um mögliche Identitäten zu ermitteln.

Die Berichterstattung deutet darauf hin, dass das BKA einen Zugriff auf solche Anbieter anstrebt, bei dem die Anfragen anonymisiert erfolgen sollen. Welche technischen oder organisatorischen Maßnahmen konkret vorgesehen sind, um diese Anonymisierung sicherzustellen, geht aus dem vorliegenden Quelltext nicht hervor. Ebenso fehlen Angaben zu Kosten, zum Umfang der geplanten Nutzung oder zu einer möglichen rechtlichen Prüfung durch Datenschutzbehörden.

Einordnung

Für die Sicherheitsbranche und insbesondere für Akteure im Bereich Videoüberwachung und Zutrittskontrolle ist die Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung, da sie zeigt, in welche Richtung sich der Einsatz biometrischer Erkennungstechnologien bei Ermittlungsbehörden bewegen könnte. Gesichtserkennungsdienste wie Clearview AI stehen international bereits seit längerem in der Kritik von Datenschutzbehörden, da sie Bilddaten ohne Zustimmung der abgebildeten Personen sammeln und verarbeiten.

Ein anonymisierter Zugriff durch eine Bundesbehörde würde eine neue Grauzone zwischen Strafverfolgung, Datenschutz und der Nutzung kommerzieller, außerhalb staatlicher Kontrolle aufgebauter Datenbanken markieren. Für Betreiber von Sicherheitssystemen – etwa im Bereich Videoüberwachung mit Gesichtserkennungsfunktion – ist relevant, wie sich die rechtliche und gesellschaftliche Debatte um solche Technologien entwickelt, da dies mittelbar auch die Zulässigkeit und Akzeptanz eigener Systeme beeinflussen kann.

Praxis-Tipps

  • Betreiber von Videoüberwachungsanlagen mit biometrischen Funktionen sollten die aktuelle rechtliche Debatte um Gesichtserkennung aufmerksam verfolgen, da sich hieraus regulatorische Änderungen ergeben können.
  • Unternehmen, die eigene Bilddatenbanken für Zugriffskontrolle oder Überwachung führen, sollten die Herkunft und Rechtmäßigkeit der verwendeten Daten dokumentieren, um im Fall behördlicher oder datenschutzrechtlicher Anfragen auskunftsfähig zu sein.
  • Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen sollten prüfen, inwieweit eigene Systeme mit externen Erkennungsdiensten interagieren oder Daten austauschen, und dies transparent gegenüber Betroffenen kommunizieren.

Ausblick

Da der vorliegende Quelltext keine weiteren Angaben zu Zeitpunkt, Umsetzung oder rechtlicher Bewertung des geplanten BKA-Zugriffs enthält, bleibt offen, wie sich das Vorhaben konkret entwickeln wird. Es ist davon auszugehen, dass weitere Berichterstattung sowie mögliche Stellungnahmen von Datenschutzbehörden folgen werden, sobald genauere Details zum Vorhaben bekannt werden. Für die Sicherheitsbranche bleibt das Thema relevant, da der Umgang staatlicher Stellen mit kommerziellen biometrischen Datenbanken langfristig auch Auswirkungen auf regulatorische Rahmenbedingungen für private Sicherheitstechnik haben könnte.