Euralarm warnt: Zwei Jahre sind zu kurz für Netzumstellung bei Alarmsystemen
Der europäische Verband Euralarm hat ein Positionspapier zum geplanten DNA-Gesetz (Gesetz über digitale Netze) vorgelegt und übt Kritik an den vorgesehenen Übergangsfirsten. Während die aktuelle Gesetzesvorlage eine Ankündigungs- und Übergangsfrist von zwei Jahren vorsieht, fordert Euralarm eine Vorlaufzeit von mindestens sieben Jahren. Der Grund: Europaweit sind Millionen von Alarmsystemen auf bestehende Netzinfrastrukturen angewiesen, die schrittweise abgeschaltet oder modernisiert werden. Eine zu kurze Frist würde zu erheblichen Sicherheitslücken führen.
Die Kernproblematik: Millionen Geräte in der Abhängigkeit
Im Zentrum der Euralarm-Kritik steht die massive Abhängigkeit lebensrettender Dienste von öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen. Konkret betroffen sind:
- Brandmeldeanlagen
- Einbruchmeldeanlagen
- Sozialalarmsysteme (etwa Telemedizin-Endgeräte für ältere und schutzbedürftige Personen)
Alle diese Systeme sind auf funktionierende Netzinfrastrukturen angewiesen. Bei einer Netzmigration entstehen erhebliche technische Anforderungen: Hardwaretausch, Produktneukonzeption, erneute Zertifizierungen und Vor-Ort-Installationen sind notwendig. Dies macht den Umstieg komplex und extrem zeitintensiv.
Warum zwei Jahre nicht ausreichen
Euralarm argumentiert, dass ein Zwei-Jahres-Fenster für groß angelegte Umstellungen operativ kaum realisierbar ist. Die Folge: Es drohten zeitweilige Lücken in der Alarmübertragung, von denen ein großer Teil der europäischen Bevölkerung betroffen sein könnte. Dies würde nicht nur Sicherheitsrisiken mit sich bringen, sondern auch das Vertrauen in kritische Infrastrukturen gefährden.
Sieben Jahre als realistische Lösung
Der Verband hat daher konkret vorgeschlagen, Artikel 5.4 des DNA-Gesetzes so zu präzisieren, dass Änderungen an Netzen, die zur Einstellung von Diensten auf bestehenden Geräten führen könnten, mindestens sieben Jahre im Voraus angekündigt werden müssen.
Was ein siebenjähriger Vorlauf ermöglicht
Nach Einschätzung von Euralarm würde diese Zeitspanne mehreren kritischen Bereichen zugutekommen:
- Technologieentwicklung: Hersteller und Dienstleister erhalten Zeit zur Entwicklung und Zertifizierung von Ersatztechnologien
- Lieferketten: Fertigungs- und Lieferkettenstrukturen können angepasst werden
- Austauschprogramme: Strukturierte Austausch- und Modernisierungsprogramme lassen sich aufsetzen
- Koordination: Installationen können mit Gebäudeeigentümern und schutzbedürftigen Nutzergruppen koordiniert werden
- Kontinuität: Lebensrettende Dienste bleiben während des gesamten Übergangszeitraums aufrechterhalten
Warum diese Forderung für die Sicherheitsbranche relevant ist
Die DNA-Netzumstellung ist nicht nur eine technische Frage – sie hat unmittelbare Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit kritischer Sicherheitssysteme. Brandmeldeanlagen etwa sind erforderlich, um Leben zu retten. Einbruchmeldeanlagen schützen Millionen von Immobilien in Europa. Sozialalarmsysteme sind für vulnerable Bevölkerungsgruppen oft eine Überlebenslinie. Ein chaotischer oder überstürzter Netzumstieg gefährdet all diese Funktionen.
Für Sicherheitsunternehmen, Alarmdienste und Integratoren bedeutet eine zu kurze Frist massive operative Herausforderungen: Kundensysteme müssten parallel betrieben werden, Lagerbestände angepasst, Techniker geschult und Vor-Ort-Austausche unter Zeitdruck durchgeführt werden. Dies würde zu Ausfällen, Serviceunterbrechungen und potenziellen Haftungsfragen führen.
Euralarms Forderung an die EU-Entscheidungsträger
Euralarm betont, dass man die Modernisierung der Netze grundsätzlich unterstützt. Der Verband sieht jedoch realistische Migrationsfristen als notwendig an, um kritische Sicherheitssysteme und die darauf angewiesenen Bürger zu schützen. Der Verband ruft die politischen Entscheidungsträger der Europäischen Union dazu auf, Artikel 5.4 im endgültigen Gesetzestext zu präzisieren und explizit die Belange lebensrettender Dienste zu berücksichtigen.
Das vollständige Positionspapier kann von der Euralarm-Website heruntergeladen werden und bietet detaillierte technische Argumente für die geforderte Vorlaufzeit.
Praktische Implikationen für Sicherheitsdienstleister
Unabhängig davon, wie die finale Gesetzgebung ausfällt, sollten Alarmdienste und Sicherheitsfachbetriebe bereits jetzt ihre Systemlandschaften überprüfen und Migrationsszenarien durchspielen. Eine strukturierte Bestandsaufnahme aller installierten Geräte, deren Netzabhängigkeiten und Zertifizierungsstatus ist sinnvoll. Zudem empfiehlt sich ein frühzeitiger Dialog mit Herstellern über mögliche Übergangslösungen.
Ausblick: Was folgt aus Euralarms Forderung?
Die Stellungnahme von Euralarm ist ein wichtiges Signal an die EU-Gesetzgeber, dass technische Realisten die Gesetzgebung nicht außer Acht lassen darf. Ob die sieben Jahre tatsächlich in den finalen Gesetzestext aufgenommen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Die Branche wird in den kommenden Jahren intensiv mit dem Thema Netzmigration beschäftigt sein. Frühes Planen spart später teure Notfalllösungen.