Neue KI-Befugnisse für deutsche Sicherheitsbehörden beschlossen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein weitreichendes Gesetzespaket verabschiedet, das die digitalen Ermittlungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden erheblich ausbaut. Unter Federführung des Innen- und Justizministeriums erhalten das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig die Befugnis, Technologien wie Künstliche Intelligenz und automatisierte biometrische Abgleiche einzusetzen.
Die Neuregelungen sollen den mühsamen manuellen Prozess ersetzen, bei dem Beamte bisher soziale Netzwerke händisch nach Fotos von Tatverdächtigen durchsuchen mussten. Stattdessen wird eine automatisierte digitale Rasterfahndung möglich, die als Reaktion auf die technologische Entwicklung gedacht ist.
Automatisierte Gesichtserkennung in sozialen Medien
Herzstück der Reform ist der neue Paragraf 98d der Strafprozessordnung, der die rechtliche Grundlage für automatisierte biometrische Online-Bildabgleiche schafft. Diese Regelung ermöglicht eine Rasterfahndung mit biometrischen Daten aus laufenden Verfahren und öffentlich zugänglichen Informationen im Internet.
Konkret bedeutet dies: Ermittler können künftig Fotos von Verdächtigen automatisiert mit Bildern in sozialen Medien abgleichen lassen, um deren Identität oder Aufenthaltsort festzustellen. Die Maßnahme ist allerdings an den Verdacht einer Straftat von "erheblicher Bedeutung" geknüpft und bedarf einer richterlichen Anordnung.
Widerspruch zur Regierungsdarstellung
Die Bundesregierung betont, dass kein Aufbau einer dauerhaften staatlichen Bilddatenbank erfolge und Echtzeit-Überwachungen über öffentliche Webcams ausgeschlossen bleiben. Experten bezeichnen diese Einschränkungen jedoch als Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen.
Vernetzung polizeilicher Datenbanken durch KI
Der zweite zentrale Baustein der Reform betrifft die automatisierte Datenanalyse nach § 98e StPO. Hierbei sollen bisher isolierte Polizeidatenbanken miteinander vernetzt und mittels Analysesoftware durchleuchtet werden, um Querverbindungen zwischen Verfahren schneller zu erkennen.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigte die Maßnahmen mit dem Argument, es wäre fahrlässig, den Behörden solche Instrumente vorzuenthalten. Sie versicherte, dass Entscheidungen weiterhin von Menschen und nicht von KI-Systemen getroffen würden. Allerdings dürfen IT-Systeme künftig auch mit Echtdaten aus polizeilichen Beständen trainiert werden, um die Leistungsfähigkeit der Algorithmen zu steigern.
Massive Kritik von Bürgerrechtsorganisationen
Ein Bündnis aus 14 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter der Chaos Computer Club (CCC) und AlgorithmWatch, warnt vor einem Paradigmenwechsel hin zur Massenüberwachung. Die Organisationen monieren, dass die neuen Befugnisse das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum bedeuten könnten.
Besonders die Möglichkeit, biometrische Scans im gesamten Internet durchzuführen, wird als massiver Grundrechtseingriff kritisiert. Die Kritiker weisen darauf hin, dass Ermittler Dienste wie Clearview AI oder PimEyes nutzen dürften, was die staatliche Kontrolle über sensible Daten gefährde.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Konstantin von Notz, Vizefraktionschef der Grünen, sieht den Rechtsstaat in Gefahr. Die geplanten Instrumente beträfen "keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene Bürger". Er stellt die Verfassungsmäßigkeit der Entwürfe infrage und kritisiert besonders den Versuch, europäische Bürgerrechte durch die Auslagerung von Datenabgleichen ins Ausland zu umgehen.
Sorge vor technologischer Abhängigkeit
Mit der automatisierten Datenanalyse verbindet sich die Befürchtung vor einem sogenannten "Lex Palantir". Die Zivilgesellschaft bemängelt, dass die Gesetze die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz dieser Software schaffen könnten, was zu einer technologischen Abhängigkeit von einem US-Konzern mit "demokratiefeindlicher Agenda" führe.
Von Notz bezeichnet den potenziellen Einsatz von Palantir als "maximal fahrlässig". Statt die föderalen IT-Systeme der Polizei zu modernisieren, würden Rückstände mit intransparenten Algorithmen übertüncht.
Konflikt mit EU-Recht befürchtet
Bürgerrechtler halten die Maßnahmen für unvereinbar mit der KI-Verordnung der EU, die biometrische Fernidentifizierung streng reglementiert. Es dürfe nicht sein, dass jedes Selfie im Netz potenziell zum Futter für die Analysesoftware der Sicherheitsbehörden wird.
Gegen das Gesetzespaket läuft bereits eine Petition, die über 140.000 Unterschriften gesammelt hat. Die Entwürfe wandern nun zur weiteren Beratung in Bundestag und Bundesrat, wo sich zeigen wird, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken Gehör finden.
Ausblick auf digitale Überwachungslandschaft
Die beschlossenen Maßnahmen markieren einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer umfassenden digitalen Überwachungsinfrastruktur. Während die Regierung die Notwendigkeit technologischer Modernisierung betont, warnen Kritiker vor einem Verlust fundamentaler Bürgerrechte. Die parlamentarische Debatte wird zeigen müssen, ob sich ein Kompromiss zwischen Sicherheitsbedürfnissen und Datenschutz finden lässt.