Handyverbot an Schulen 2026: Was in den Bundesländern gilt und wie Schulen die Aufbewahrung der Geräte lösen
Acht Bundesländer haben die private Handynutzung an Schulen inzwischen per Gesetz oder Erlass eingeschränkt, weitere verpflichten ihre Schulen zu einer eigenen Handyordnung. Für Schulleitungen bleibt damit eine praktische Frage: Wo bleiben die Geräte während des Schultags? Dieser Beitrag fasst den Stand der Regelungen zusammen und vergleicht die gängigen Aufbewahrungslösungen.
Stand der Regelungen (Quellen bis Juni 2026)
Nach einer Übersicht des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 7. April 2026 gelten in acht Bundesländern Handyverbote:
| Bundesland | Regelung |
|---|---|
| Bayern | seit 2022 an Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen; ab 2026 auch in Klasse 7 |
| Thüringen | seit August 2024 grundsätzlich an allen Schulformen, Ausnahmen im Einzelfall durch die Lehrkraft |
| Schleswig-Holstein | seit 2023/24 an Grundschulen, seit 2025/26 bis zur Oberstufe; ab Klasse 10 eigenverantwortlich |
| Hessen | seit 2025/26 an allen Schulformen, Ausnahmen für Oberstufe, Unterricht, medizinische Zwecke und Notfälle |
| Bremen | Grundschulen und Sekundarstufe I, Geräte bleiben ausgeschaltet in der Tasche, gilt auch für Smartwatches |
| Brandenburg | seit 2025/26 an Grund- und Förderschulen (Klassen 1 bis 6) |
| Sachsen | seit 1. Februar 2026 an Grundschulen, Ausweitung auf die Klassen 5 bis 8 beschlossen |
| Saarland | seit August 2025 an Grundschulen |
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verpflichten ihre Schulen, in der Schulkonferenz eine verbindliche Handyordnung festzulegen. Berlin, Hamburg und Niedersachsen überlassen die Regel der einzelnen Schule.
Quellen: epd, 7. April 2026 (evangelisch.de); lehrer-online.de, Übersicht der Länderregelungen, Stand 14. Juni 2026. Für die eigene Schule gilt der Wortlaut des jeweiligen Landeserlasses.
Verbot ist beschlossen, Aufbewahrung nicht
Ein Verbot sagt nur, dass das Gerät nicht benutzt werden darf. Es sagt nicht, wo es liegt. Das hessische Kultusministerium erklärt dazu, Schulen könnten Geräte „einziehen, in der Regel bis Unterrichtsende“, damit sie für den Heimweg wieder verfügbar sind. Genau hier beginnt die Arbeit der Schule: Wer sammelt ein, wer haftet, wo liegen 25 Smartphones sechs Stunden lang sicher?
Drei Modelle haben sich in der Praxis etabliert, dazu kommt ein viertes, das die Verantwortung bei den Schülerinnen und Schülern lässt.
Vier Lösungen im Vergleich
1. Das Gerät bleibt in der Schultasche. Kostet nichts, ist aber nur so gut wie die Kontrolle. Das Handy ist greifbar, die Versuchung bleibt, und bei Diebstahl aus der Tasche gibt es keine klare Verantwortung.
2. Verschließbare Magnettaschen. Jedes Gerät kommt in eine Tasche, die morgens am Eingang verschlossen und nachmittags an einer Magnetstation geöffnet wird. Das Gerät bleibt beim Schüler, ist aber unbenutzbar. Nachteile: laufende Kosten je Tasche, Schlangen am Ein- und Ausgang, und die Tasche schützt nicht vor Verlust oder Beschädigung.
3. Einsammeln durch die Lehrkraft. Eine Kiste oder ein Handyschrank im Klassenraum oder Sekretariat. Einfach und günstig, aber die Lehrkraft haftet faktisch für 25 Geräte, jede Rückgabe kostet Unterrichtszeit, und eine offene Kiste ist kein Schutz gegen Zugriff.
4. Abschließbare Einzelfächer mit eigenem Code. Jeder Schüler verschließt sein Gerät selbst in einem Stahlfach und legt dafür einen eigenen PIN-Code fest. Im Modus für wechselnde Nutzer ist das Fach nach dem Öffnen für den Nächsten frei. Niemand sammelt ein, niemand verwaltet Schlüssel, und die Verantwortung liegt beim Schüler, ohne dass die Schule ihn kontrollieren muss.
Was sich nicht eignet: Störsender. Sie sind in Deutschland nicht erlaubt und strafbar.
Worauf Schulträger bei Einzelfächern achten sollten
- Stahl statt Kunststoff. Ein Fach aus 2 mm gehärtetem Stahl, rundum geschlossen, ist widerstandsfähiger gegen Hebelwerkzeuge; ein Einbruchversuch braucht deutlich mehr Kraft, Zeit und Werkzeug.
- Code ohne Verwaltung. Ein PIN-Code-Schloss, das sich zwischen wechselnden und festen Nutzern umschalten lässt, spart der Schule die Schlüsselverwaltung. Eine Fake-PIN-Funktion erschwert das Ausspähen des Codes.
- Feste Montage. Drei Befestigungspunkte an der Wand, Dübel und Schrauben im Lieferumfang. Fächer, die frei stehen, wandern.
- Wetterfest. Ein Schloss nach IP65 ist gegen Wasser und Staub geschützt und eignet sich damit für Innenräume und geschützte Außenbereiche.
- Größe. Ein Fach von 200 × 134 × 70 mm nimmt Smartphone, Schlüssel und kleine Wertgegenstände auf.
Der WardHub von DiaDorn ist ein solches Einzelfach: 2 mm gehärteter Stahl, elektronisches PIN-Code-Schloss nach IP65 mit Fake-PIN, umschaltbar zwischen wechselnden und festen Nutzern, drei Befestigungspunkte, versicherbar bis etwa 1.500 Euro. Für eine Klasse werden die Fächer nebeneinander an der Wand montiert.
Empfehlung für die Umsetzung
- Erlass lesen, Handyordnung beschließen. Auch in Ländern mit Gesetz legt die Schulkonferenz fest, wie einsammeln, aufbewahren und zurückgeben ablaufen.
- Haftung klären. Wer das Gerät einzieht, verwahrt es. Einzelfächer mit eigenem Code verlagern die Verwahrung zurück zum Schüler; das sollte in der Handyordnung stehen.
- Klein anfangen. Eine Klasse, ein Halbjahr, dann auswerten: Wie viele Geräte werden abgegeben, wie oft klemmt es, was sagen Eltern.
- Eltern mitnehmen. Die Erreichbarkeit im Notfall läuft über das Sekretariat, nicht über das Handy des Kindes. Das nimmt die meisten Einwände.
Fazit
Die Regeln sind 2026 in den meisten Ländern klar, die Aufbewahrung ist es oft nicht. Magnettaschen und Einsammeln funktionieren, kosten aber Zeit oder laufende Gebühren und lassen die Haftung bei der Schule. Abschließbare Einzelfächer mit eigenem Code sind eine einmalige Anschaffung, brauchen keine Schlüsselverwaltung und geben die Verantwortung dorthin, wo sie das Verbot ohnehin hinlegt: zu den Schülerinnen und Schülern. Bei Fragen zur Anzahl der Fächer je Klasse oder zur Montage helfen wir gern.